Grundsteuer-Reform kommt

Die Grundreform ist beschlossene Sache. Ab 2025 tritt die neue Berechnung der Grundsteuer in Kraft. Jedoch hat Bayern eine Öffnungsklausel bewirkt. Somit steht es den Ländern frei, die Berechnungsmethode des Bundes nutzen, oder eine eigene Methode bevorzugen.

Die Berechnung des Bundes setzt weiter auf den Wert der Immobilie und deren Fläche. Dies bedeutet, dass alle Immobilien neu bewertet werden müssen. Bayern hat nun angekündigt ein eigenes Modell zu entwickeln und nur die Fläche der Immobilie heranzuziehen.

Dazu Florian Hermann, bayrischer Bundesratsminister:
„Bayern setzt auf eine für Bürger und Verwaltung unbürokratische Einfach-Grundsteuer.“

Dazu soll zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Somit soll auch bei steigenden Immobilienpreisen keine gleichzeitige Erhöhung der Grundsteuer einhergehen.

Die Grundsteuer kann derzeit auf die Betriebskosten umlegen. Erwähnt werden soll hierbei, das eine Initiative des Landes Berlin das Ziel verfolgt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer generell abzuschaffen.

2020-03-12T13:53:55+01:00
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